Eheschließung

Die Reservierung des Trautermins:

Wenn Sie wissen, an welchem Tag Sie heiraten möchten, dann können Sie mit uns telefonisch oder persönlich Ihren Eheschließungstermin vereinbaren. Sollten Sie uns mal nicht erreichen, dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail an standesamt@stadt.neuss.de! Ist einer der genannten Wunschtermine verfügbar, reservieren wir diesen für Sie. Die Reservierung kann maximal zwölf Monate vor der geplanten Eheschließung vorgenommen werden. Erst mit der Anmeldung der Eheschließung wird der reservierte Termin verbindlich.

Die E-Mail sollte folgende Informationen bei einem Erstkontakt enthalten: die vollständigen Namen, die Geburtsdaten, eine Telefonnummer, den Wohnort, den Familienstand sowie die  Staatsangehörigkeit beider Personen.

Anmeldung der Eheschließung:

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Bei mehreren Wohnsitzen (Haupt- oder Nebenwohnsitz) können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden. Die Anmeldung ist grundsätzlich sechs Monate gültig. Für die Anmeldung der Eheschließung vereinbaren Sie bitte einen Termin, dies ist frühestens sechs Monate vor Ihrem Trautermin möglich.

Der Termin zur Anmeldung dient vor allem der Prüfung der „Ehefähigkeit“ und der Ermittlung von Ehehindernissen, wie beispielsweise dem Verbot einer Doppelehe. Welche Unterlagen für die Anmeldung benötigt werden finden hier oder erfahren Sie direkt von uns. 

Die wichtigsten Fragen und eine Übersicht der Gebühren finden Sie in unseren FAQs!

Der Tag der Eheschließung:

  • Bitte kommen Sie pünktlich (15 Minuten vorher) zu Ihrem vereinbarten Termin.
  • Sie können selbst entscheiden, ob Sie zu Ihrer Eheschließung Trauzeugen wünschen. Diese sind heute nicht mehr vorgeschrieben. Sofern Sie zu Ihrer Eheschließung Trauzeugen wünschen, sollten es maximal zwei volljährige Trauzeugen sein.
  • Denken Sie und Ihre Trauzeugen bitte daran, den Personalausweis oder Reisepass auch am Tag der Eheschließung mitzubringen.
  • Bild- und Tonaufnahmen während der Trauung dürfen aus rechtlichen Gründen nur mit Zustimmung des Standesbeamten vorgenommen werden. In der Regel haben die Standesbeamten jedoch nichts dagegen, wenn Sie einige Bilder machen.
  • Da meistens mehrere Trauungen hintereinander stattfinden, bitten wir Rücksicht zu nehmen, um bereits stattfindende Trauungen nicht zu stören. 
  • Die Anzahl Ihrer Gäste richtet sich nach dem Ort Ihrer Eheschließung.

Bei Fragen bzw. für die Terminvereinbarungen können Sie sich gerne an Herrn von Rüden oder Frau Gleß wenden.
Telefon: 02131-903401 oder 02131-903404
Alternativ richten Sie Ihre Anfrage bitte unter Angabe einer Telefonnummer an unsere Mailadresse standesamt@stadt.neuss.de 

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