20.12.2019 - Bundesteilhabegesetz

Verzögerungen bei Leistungsauszahlungen

Durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes wird sich für Menschen mit Behinderungen, die bisher in „stationären Einrichtungen“ Eingliederungshilfe durch den Landschaftsverband Rheinland erhalten haben, ab dem 1. Januar 2020 vieles ändern.

 Bislang war es so, dass bei der stationären Unterbringung eines Menschen mit Behinderung die Landschaftsverbände alleine für diese Gesamtleistung zuständig waren. Jetzt erfolgt eine Trennung der Fachleistungen, wie persönliche Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten im Rahmen der Eingliederungshilfe, von den Leistungen zum Lebensunterhalt, wie Geldleistungen für den Lebensunterhalt und die Miete. Zuständig für Sicherstellung des Lebensunterhaltes sind dann die Kommunen. Bei der Stadt Neuss wurde im Sozialamt dafür ein Sachgebiet „Existenzsichernde Leistungen in besonderen Wohnformen“ gebildet.

Die Vorbereitungen auf diesen Systemwechsel waren umfangreich und stellten im Laufe des Jahres 2019 nicht zuletzt aufgrund nachträglicher Gesetzesänderungen und Korrekturen von Handlungsanweisungen die Stadt Neuss, die Träger der Einrichtungen und vor allem die Betroffenen und deren Betreuerinnen und Betreuer vor immer neue Herausforderungen. Nach dem jetzigen Bearbeitungsstand konnte etwa ein Drittel der heute vorliegenden Anträge noch nicht bewilligt werden, weil vor allem die Daten bei der Fallübergabe durch den Landschaftsverband Rheinland mangelhaft waren. So stellte alleine die Ermittlung des gewöhnlichen Aufenthaltes vor Aufnahme in die Einrichtung einen erheblichen Aufwand dar, da viele Bewohner bereits Jahre zurück aus anderen Städten zugezogen sind. Diese, für die Feststellung der Zuständigkeit erforderlichen Prüfungen führten in Neuss dazu, dass von bisher insgesamt 566 eingegangenen Anträgen 155 an andere Städte weitergeleitet werden mussten. Im Gegenzug gehen aber auch täglich weitere Anträge ein.

Die Trennung der Leistungen hatte auch zur Folge, dass die Träger der Einrichtungen neue Mietverträge mit ihren Bewohnern abschließen mussten. Zum Teil liegen diese oder entsprechende Mietbescheinigungen noch nicht vor. Aber auch für die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer bringen die neuen Aufgaben eine große Belastung und Unsicherheiten mit sich, so dass auch hier entscheidende Unterlagen für eine Bewilligung fehlen. Die in dem neuen Sachgebiet eingesetzten Mitarbeiter des Sozialamtes sind hier gerne behilflich und werden natürlich versuchen, weitere Bewilligungen im Laufe des Januars 2020 nachzuholen.