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Handlungsfelder

Korruption ist in erster Linie gekennzeichnet durch den Missbrauch einer amtlichen Funktion. Die Aufdeckung wird dadurch erschwert, dass es bei diesem Delikt typischerweise zunächst nur Täter und erst einmal keine erkennbaren Opfer gibt. Opfer ist letztendlich die Allgemeinheit, die die finanziellen Lasten der Korruption zu tragen hat.

Die Korruptionsbekämpfung gliedert sich grundsätzlich in
- Vorbeugung, Vermeidung und
- Verfolgung, Ahndung.

Um der Korruption möglichst wirkungsvoll entgegentreten zu können, müssen sich Vorbeugung/Vermeidung und Verfolgung/Ahndung ergänzen. Formal zuständig für die allgemeine Korruptionsprävention bei der Stadt Neuss ist der Antikorruptionsbeauftragte. Zu den Aufgaben der Antikorruption gehören:

  • Bestimmung der Leitlinien der städt. Korruptionsprävention und -bekämpfung
  • Erstellung und Fortschreibung des Antikorruptionskonzeptes
  • Regelmäßige Analyse der Dienststellen und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Neuss auf korruptionsbedingte Gefährdungen (Risiko- und Schwachstellenanalyse)
  • Bewertung der Risiken und Erstellung eines Gefahrenatlas
  • Vorlage des jährlichen Tätigkeitsbericht gegenüber dem Hauptausschuss
  • Durchführung und Organisation von Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen
  • Datenübermittlungen nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
  • Schutz der Mitarbeiter/innen vor ungerechtfertigten Anschuldigungen
  • Durchführung interner Ermittlungen
  • Enge Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden
  • Beratung und Ansprechpartner zum Thema Korruption
  • Ermittlung und Geltendmachung von Ersatzansprüchen
  • Überprüfung städtischer Regelungen in Bezug auf die Belange der Antikorruption