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Stadt Neuss plant Badeverbot im Rhein – Schutz vor lebensgefährlichem Verhalten

Gemeinsam mit Düsseldorf bereitet die Stadt Neuss eine Verordnung vor, die das Baden im Rhein untersagen soll. Ziel ist mehr Sicherheit entlang des Flusses. „Wir wollen Leben schützen, bevor es zu tragischen Unglücken kommt“, so Bürgermeister Reiner Breuer.

Die Stadt Neuss erarbeitet in Abstimmung mit der Stadt Düsseldorf eine Verordnung, mit der das Baden im Rhein auf Neusser Stadtgebiet künftig grundsätzlich untersagt werden soll. Grundlage hierfür ist eine Klarstellung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, wonach Städte berechtigt sind, Badeverbote auszusprechen. Mit diesem Schritt unterstützt die Stadt ausdrücklich die Initiative der Nachbarstadt Düsseldorf und setzt sich für ein einheitliches Vorgehen entlang des Rheinverlaufs ein.

„Das geplante Verbot ist eine erst jetzt zugelassene notwendige Reaktion der Städte auf ein lebensgefährliches Verhalten, das leider immer wieder zu beobachten ist – oft durch Einzelne, darunter auch Kinder und Jugendliche, die sich der Gefahren im Rhein nicht bewusst sind“, betont Bürgermeister Reiner Breuer. „Wir wollen so weit wie möglich Leben schützen, bevor es zu tragischen Unglücken kommt.“

Die Strömungsverhältnisse im Rhein, abrupte Wassertiefen und der Schiffsverkehr machen das Schwimmen im Fluss hochriskant. Trotz wiederholter Warnungen kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen – nicht nur in Neuss, sondern entlang des gesamten Rheinverlaufs.

„Wir hätten uns eine übergeordnete Lösung durch den Bund gewünscht und erwarten auch weiterhin dessen Unterstützung. Da bisher keine Lösung erfolgt ist, handeln wir jetzt auf kommunaler Ebene – mit dem Ziel, klare und nachvollziehbare Regeln zu schaffen“, so Breuer weiter.

Die Stadt Neuss will mit dem Verbot ein deutliches Signal für mehr Sicherheit setzen. Die Ausgestaltung der Verordnung erfolgt derzeit. Auch die Höhe möglicher Bußgelder wird derzeit geprüft.

Bereits jetzt warnt die Stadt Neuss regelmäßig vor den Gefahren im Rhein – etwa mit Hinweisschildern und in den sozialen Medien. Die neue Regelung soll diese Maßnahmen künftig verbindlich ergänzen.