21.11.2023 - Qualifizierter Mietspiegel für Neuss

Befragung startet: Stadt Neuss lässt erstmals einen qualifizierten Mietspiegel erstellen

Im Juli 2022 ist das bundesweite Mietspiegelreformgesetz in Kraft getreten. Es führt dazu, dass Kommunen mit mindestens 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern dazu verpflichtet sind, Mietspiegel zu erstellen. Die Stadt Neuss lässt nun erstmals einen qualifizierten Mietspiegel erstellen, dazu wurde das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg beauftragt.

Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern.

Zur Erstellung des Mietspiegels wird eine Befragung zu insgesamt 3.500 Wohnungen durchgeführt. Zunächst werden im November 2023 Mieterinnen und Mieter zur Teilnahme an der Befragung aufgefordert. Abgefragt werden neben Angaben zur Miete auch die Wohnfläche und Ausstattungsmerkmale der Wohnung. Es wird einerseits die Möglichkeit geben, die Fragen online zu beantworten. Alternativ wird dem Anschreiben ein Papierfragebogen mit kostenfreiem Rückumschlag beiliegen.

Parallel zur Befragung der Mieterinnen und Mieter werden auch die Vermieterinnen und Vermieter gebeten, Auskunft zu erteilen. Nach dem neuen Gesetz ist die Teilnahme an der Befragung für alle verpflichtend – wie schon die Erhebung zum Zensus 2022.

Grundsätzliche Fragen können an das Sozialamt der Stadt Neuss, Fachstelle Wohnen, per E-Mail an soziales@stadt.neuss.de oder telefonisch an Herr Stephan Wolf, 02131/90-5003, gerichtet werden.