Zwei Rehe stehen auf einer sonnendurchfluteten Waldlichtung.

Ein Wildtier gefunden, was nun?

Wenn Sie ein Wildtier gefunden haben, sollte zunächst geprüft werden, ob das Tier wirklich auf Unterstützung angewiesen ist. Nicht jedes scheinbar verlassene oder geschwächte Wildtier ist hilfsbedürftig.
Jungtiere verschiedener Tierarten werden weiter von den Elterntieren versorgt, auch wenn sich diese gerade nicht in Sichtweite befinden. Bei manchen Jungvögeln ist es normal, dass sie sich bereits außerhalb des Nestes am Boden aufhalten (siehe Unterschied zwischen Nestling und Ästling). Auch junge Hasen oder Rehkitze werden von ihren Müttern oft für längere Zeit alleine gelassen.

Beobachten Sie das Tier daher zunächst ruhig und mit gebührendem Abstand. Ein unnötiges Eingreifen bedeutet für Wildtiere häufig großen Stress.
Wenn auch nach längerer Beobachtungszeit kein Elterntier auftaucht oder eine offensichtliche Verletzung, akute Gefahr oder ungewöhnliche Schwäche ersichtlich ist, können Sie eine fachkundige Wildtierstation kontaktieren.

Rechtliche Lage

Es besteht für die Stadt keine allgemeingültige rechtliche Verpflichtung für eine Versorgung verletzter oder hilfsbedürftiger Wildtiere zu sorgen. Dabei spielt auch der Schutzstatus der Tierart keine Rolle. Nach § 960 BGB sind wildlebende Tiere herrenlos, solange sie sich in Freiheit befinden. Daraus folgt, dass Wildtiere nicht dem Fundrecht unterliegen und keine Verpflichtung der öffentlichen Hand zur Aufnahme, Verwahrung oder Versorgung besteht. Es besteht lediglich die Regelung, dass die Ordnungsbehörde für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zuständig ist (§ 1 Abs. 1 OBG NRW), welche auch von Wildtieren ausgehen kann. Werden Tiere streng geschützter Arten zur Pflege aufgenommen, so hat der Besitzer die Aufnahme des Tieres der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde, in diesem Fall der unteren Naturschutzbehörde, zu melden.
 

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