18. Mai 2026
Sommer am Rhein: Stadt Neuss erinnert an Badeverbot und warnt vor Lebensgefahr
Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden
Am Wochenende steigen die Temperaturen wieder – und damit zieht es auch in der Quirinusstadt viele Menschen an den Rhein. Mit Blick auf die beginnende warme Jahreszeit erinnert die Stadt Neuss deshalb an das bestehende Badeverbot im Rhein. Das Baden im Rhein ist im gesamten Neusser Stadtgebiet verboten. Grundlage ist die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Neuss über das Verbot des Badens im Rhein, die seit dem 16. August 2025 in Kraft ist. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Der Rhein ist kein Badegewässer. Auch wenn der Fluss an vielen Stellen ruhig wirkt, bestehen erhebliche und oft unsichtbare Gefahren. Starke Strömungen, Sogwirkungen durch vorbeifahrende Schiffe, plötzlich abfallende Uferbereiche und wechselnde Wasserstände können auch für geübte Schwimmer*innen lebensgefährlich werden. Selbst im flachen Uferbereich kann eine gefährliche Situation entstehen. Die städtische Verordnung erfasst deshalb das planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als knöcheltiefem Wasser, insbesondere zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken.
„Der Rhein wirkt an warmen Tagen auf viele Menschen einladend. Tatsächlich ist er aber kein Ort zum Baden oder Abkühlen“, sagt Ordnungsdezernent Holger Lachmann. „Wer in den Rhein geht, bringt sich selbst und im Ernstfall auch andere in Lebensgefahr. Unser Appell ist deshalb eindeutig: Bleiben Sie am Ufer, achten Sie auf Kinder und Jugendliche und nehmen Sie die Warnungen ernst.“
Besonders tückisch sind Strömungen und Sogwellen, die an der Wasseroberfläche kaum zu erkennen sind. Vorbeifahrende Schiffe können Wasserbewegungen auslösen, die Menschen aus dem Gleichgewicht bringen oder in den Fluss ziehen. Gefährlich ist dies nicht nur für Badende selbst, sondern auch für Menschen, die in einer Notsituation helfen wollen. Die Stadt Neuss weist daher ausdrücklich darauf hin: Wer beobachtet, dass eine Person im Rhein in Not gerät, sollte sofort den Notruf 112 wählen, die Position möglichst genau beschreiben und sich nicht selbst durch einen Sprung ins Wasser gefährden.
„Das Badeverbot ist keine Formalie, sondern dient dem Schutz von Menschenleben“, so Lachmann. „Gerade an warmen Tagen kann die Versuchung groß sein, kurz ins Wasser zu gehen. Genau davor warnen wir ausdrücklich. Der Rhein bleibt auch in Ufernähe unberechenbar.“
Weitere Informationen zum Badeverbot und zum richtigen Verhalten im Notfall finden Bürger*innen auf der städtischen Website unter neuss.de/badeverbot.