28. September 2026
Stadt Neuss führt zum 1. Januar 2027 eine Beherbergungssteuer ein
Rat der Stadt Neuss beschließt Satzung
Der Rat der Stadt Neuss hat in seiner Sitzung vom 18. September 2026 die Einführung einer Beherbergungssteuer beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 wird für entgeltliche Übernachtungen in allen Neusser Beherbergungsbetrieben (wie Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Serviced Apartments, etc.) eine Steuer von drei Euro je Gast und Übernachtung erhoben. Eine Unterscheidung nach touristischen oder beruflichen Übernachtungen wird nicht vorgenommen.
Steuerschuldner ist der Beherbergungsgast, entrichtet wird die Steuer von den Betreiber*innen der Beherbergungsbetriebe. Besteuert werden höchstens 21 Übernachtungen. Auf Grundlage der Übernachtungszahlen des Jahres 2025 rechnet die Stadtverwaltung mit einem jährlichen Ertragspotenzial von rund 1,2 Millionen Euro.
Von der Steuer ausgenommen sind Personen, die unter der Adresse des Beherbergungsbetriebs nach dem Meldegesetz gemeldet sind, sowie Übernachtungen in Beherbergungseinrichtungen wie Krankenhäuser, Vorsorge- und Reha-Kliniken, Hospize, Senioren- und Pflegeheime. Auch Minderjährige sowie Teilnehmer*innen schulischer Bildungsgänge und der Jugendarbeit bis 27 Jahre sind von der Beherbergungssteuer ausgenommen.
Die Satzung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Für Buchungen, die vor dem 1. Januar 2027 vorgenommen wurden, gilt eine Übergangsregelung. In diesem Fall werden Aufenthalte zwischen dem 1. Januar und 30. Juni 2027 nicht besteuert.
Die Beherbergungsbetriebe werden ab Anfang Oktober 2026 schriftlich aufgefordert sich mittels eines Vordrucks anzumelden; sollte kein entsprechendes Schreiben eingehen, sind die Betriebe aufgefordert, sich proaktiv bei der Verwaltung zu melden. Ab November 2026 können sich die Beherbergungsbetriebe zunächst schriftlich erstmals anmelden. Ein digitales Meldeportal für die quartalsweise Steuererklärung sowie für An-, Ab- und Änderungsmeldungen wird derzeit eingerichtet.
Die Verwaltung plant zeitnah Informationsveranstaltungen in Kooperation mit der DEHOGA (Deutscher Hotellerie- und Gastronomieverband).