07.06.2021 - Stadtwerke-Hallenbäder öffnen wieder

Südbad und Nordbad ab Samstag wieder geöffnet / Stadtbad folgt zu Wochenbeginn

Die Öffnungswelle der Stadtwerke Neuss-Freizeiteinrichtungen geht weiter. Nach dem Freibad und der Saunalandschaft WELLNEUSS stehen nun auch für die drei Hallenbäder die Öffnungstermine fest. Das Nordbad und Südbad-Hallenbad werden ab Samstag, 5. Juni 2021, wieder geöffnet sein. Das Stadtbad in der Innenstadt folgt zum Wochenbeginn.
Ermöglicht wird die Öffnung durch die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 der Landesregierung NRW. Da im Rhein-Kreis Neuss inzwischen der Inzidenzwert stabil unter dem Wert von 50 liegt, dürfen auch Hallenbäder unter bestimmten Voraussetzungen wieder betrieben werden.

Zugang mit Negativ-Test oder Immunisierung
Nach § 28b des Infektionsschutzgesetzes und der Verord-nung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ist für die Nutzung von Schwimmbädern das Vorliegen eines Schnelltests oder Selbsttests erforderlich. Dabei muss es sich um ein in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenes Testverfahren handeln. Das negative Ergebnis muss von einer der in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststellen schriftlich oder digital bestätigt sein. Die Testbestätigung
ist bei der Inanspruchnahme des Angebotes zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument mitzuführen
und beim Zugang vorzulegen.
Die Testvornahme darf bei der Inanspruchnahme des Angebotes höchstens 48 Stunden zurückliegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
Auch eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung steht dem Nachweis eines negativen Testergebnisses gleich und ermöglicht den Badbesuch.

Öffnungszeiten der Hallenbäder

Südbad:
Montag:
08.00 – 10.00 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr
17.00 – 21.00 Uhr

Dienstag - Donnerstag:
08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr
17.00 – 21.00 Uhr

Freitag:
08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr
17.00 – 20.00 Uhr

Samstag und Sonntag
08.00 – 11.30 Uhr
12.00 – 16.30 Uhr
17.00 – 20.00 Uhr

Die Vormittagszeiten im Südbad montags bis freitags finden parallel zum Schulbetrieb statt und können gegebenenfalls noch angepasst werden.

Nordbad:
Montag:
13.30 – 16.30 Uhr
17.00 – 20.00 Uhr

Dienstag, Donnerstag und Freitag:
06.30 – 8.00 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr
17.00 – 20.00 Uhr

Mittwoch:
nur Schul- und Vereinsbetrieb

Samstag:
08.00 – 13.00 Uhr
13.30 – 18.00 Uhr

Sonntag:
10.00 – 13.00 Uhr
13.30 – 18.00 Uhr

Stadtbad:
Montag:
nur Schul- und Vereinsbetrieb

Dienstag:
07.00 – 10.00 Uhr
13.00 – 16.30 Uhr
17.00 – 21.00 Uhr

Mittwoch:
06.30 – 12.00 Uhr
13.00 – 16.30 Uhr
17.00 – 21.00 Uhr

Donnerstag:
10.00 – 12.00 Uhr

Freitag:
07.00 – 11.30 Uhr
13.00 – 17.30 Uhr
18.00 – 21.00 Uhr

Samstag und Sonntag:
08.00 – 13.00 Uhr

Sonntags wird von 9.00 – 11.00 Uhr der Kletterparcours Ninja Cross und von 11.00 – 12.45 Wellenbetrieb im Stadtbad angeboten.

Begrenzung der Besucherzahl
Entsprechend der Regelung aus dem Vorjahr wird für das Hallenbad Südbad eine maximale Besucherzahl von 120 Besuchern, für das Nordbad 75 Besucher sowie für das Stadtbad 150 Besucher festgelegt. Bei gleichzeitiger Anwesenheit von Schulen oder Vereinen wird die maximale Besucherzahl entsprechend reduziert. Zwischen den einzelnen Zeitfenstern sind die Bäder geschlossen, damit diese gereinigt und desinfiziert werden können.

Onlinereservierung und -bezahlung
Nach der Corona-Schutzverordnung müssen alle Badegäste mit Kontaktdaten und dem Zeitpunkt ihres Schwimmbadbesuchs erfasst werden. So sollen die Gesundheitsbehörden im Falle einer Coronainfektion besser nachvollziehen können, welche Personen sich gleichzeitig im Bad aufgehalten haben. Um diese Vorgabe zu erfüllen und keine Warteschlangen an den Kassen entstehen zu lassen, steht schon seit dem vergangenen Jahr ein über die Stadtwerke-Homepage aufrufbares Onlinebuchungsportal bereit. Hierüber können sich die Gäste registrieren und dann ein Zeitfenster auswählen. Die Zahlung erfolgt ebenfalls bargeldlos über das Buchungsportal. Buchungen sind zwei Tage im Voraus möglich.

Abstandsregelungen im Bad
Um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, wurden Wegekennzeichnungen und Infotafeln für die Gäste angebracht und Duschen, Umkleiden und Schränke so eingeteilt, dass der Mindestabstand von 1,50 Metern durch die Besucher eingehalten werden kann.

Alle Informationen zu den geänderten Öffnungszeiten und Zugangsbedingungen der Neusser Schwimmbäder zum „Restart“ finden sich online unter www.stadtwerkeneuss.de/restart-baeder. Hier findet sich auch der Absprung zum Reservierungs- und Buchungsportal.

Die Stadtwerke weisen darauf hin: Sollten die Inzidenzzahlen für den Rhein-Kreis Neuss wieder über 50 ansteigen, kann es sein, dass die Hallenbäder gegebenenfalls auch wieder geschlossen werden müssen.