01. Juni 2026

Stadt Neuss informiert über Planung in Holzheim

Bürgerbeteiligung nimmt Gewerbestandort und angrenzendes Quartier in den Blick

Die Stadt Neuss bereitet eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Holzheim, Kreitzer Straße (Bebauungsplan Nr. 485/1) vor. Der Ausschuss für Planung, Stadtentwicklung und Innenstadtstärkung berät hierzu in seiner Sitzung am 9. Juni 2026. Die Beteiligung soll im Juli 2026 stattfinden. Zusätzlich ist eine Bürgerinformationsveranstaltung in Holzheim vorgesehen.

Bei der frühzeitigen Beteiligung können Bürgerinnen und Bürger sich bei der Verwaltung über die Planung informieren, Fragen stellen und Hinweise einbringen.

Im Rahmen der geplanten Standortentwicklung der HARIBO-Gruppe hat bereits Anfang 2025 eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden. Das Familienunternehmen plant eine substanzielle Investition in den Neubau eines hochmodernen Werkes, um Produktionsstandort sowie Arbeitsplätze in Neuss zu sichern und zusätzliche, neue Stellen zu schaffen.

Im Zuge des laufenden Planverfahrens wird die erneute frühzeitige Beteiligung durchgeführt, da das Plangebiet künftig nicht nur die Flächen zwischen Kreitzer Straße, Johann-Hoffmann-Straße und Ringofenstraße umfasst, sondern auch das östlich angrenzende Wohnquartier am Kreitzweg, Ludgerusring und Suitbertusweg. Diese Erweiterung bedeutet nicht, dass das Gewerbegebiet in das Quartier hinein erweitert wird. Vielmehr wird der Bereich, der im Bebauungsplanverfahren betrachtet und geregelt wird, größer gefasst. So kann die geplante Standortentwicklung und das angrenzende Quartier gemeinsam fachlich geprüft werden, um eine verträgliche und zukunftsorientierte Koexistenz von Wohnen und Gewerbebetrieben zu erreichen.

Für das angrenzende Quartier geht es darum, die bestehenden planungsrechtlichen Festsetzungen an heutige Anforderungen an Wohnquartiere anzupassen. Der geltende Bebauungsplan weist das Quartier bislang überwiegend als „Reines Wohngebiet“ aus. Vorgesehen ist, die Festsetzung künftig in ein „Allgemeines Wohngebiet“ zu ändern.

Dabei handelt es sich um einen planungsrechtlichen Fachbegriff. Ein Allgemeines Wohngebiet ist weiterhin ein Wohngebiet. Das Wohnen steht im Mittelpunkt, zugleich sind ergänzende, wohnverträgliche Nutzungen möglich. Dazu können beispielsweise Angebote der wohnungsnahen Versorgung, nicht störende Dienstleistungen sowie soziale oder gesundheitsbezogene Angebote gehören. Solche Nutzungen können den Alltag erleichtern, weil Wege kürzer werden und Angebote näher an den Wohnort rücken. Störende Nutzungen bleiben auch in einem Allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig.

„Uns ist wichtig, frühzeitig und transparent zu informieren. Die Planung betrifft sowohl die langfristige Entwicklung eines wichtigen Standortes in Neuss als auch die geordnete Weiterentwicklung des angrenzenden Quartiers“, erklärt der zuständige Beigeordnete Christoph Hölters. „Heute werden Wohnquartiere stärker danach beurteilt, ob sie den Alltag der Menschen erleichtern: kurze Wege, erreichbare Angebote und eine gute Versorgung im unmittelbaren Umfeld gewinnen an Bedeutung. Die Menschen vor Ort können sich im Rahmen der Beteiligung informieren, Fragen stellen und Hinweise einbringen.“

Zur fachlichen Prüfung des erweiterten Plangebietes werden mehrere Gutachten erarbeitet, unter anderem zu Verkehr, Schall, Geruch, Entwässerung, Artenschutz sowie zum ökologischen Eingriff und Ausgleich. Der Bezirksausschuss IV Holzheim wird anschließend über die Ergebnisse der Beteiligung und der Bürgerinformationsveranstaltung informiert.