17. Juni 2026

Mehr Sicherheit in städtischen Gebäuden

Einsatz von Videotechnik an Eingängen

Die Sicherheit der Besuchenden sowie der Mitarbeitenden in den städtischen Gebäuden und Einrichtungen ist für die Stadt Neuss von großer Wichtigkeit. Um das bestehende Sicherheitskonzept weiter zu stärken, nimmt die Stadt Neuss daher zum heutigen Mittwoch, 17. Juni 2026, an verschiedenen Standorten Videoaufzeichnungssysteme in Betrieb. Transparenz, Verhältnismäßigkeit sowie der Schutz der Persönlichkeitsrechte stehen im Mittelpunkt und es gelten strikte datenschutzrechtliche Vorgaben.

So werden alle Bilder automatisch nach 72 Stunden gelöscht und nur dann eingesehen, wenn dies aus technischen Gründen oder aufgrund eines konkreten sicherheitsrelevanten Ereignisses erforderlich ist. In allen Bereichen, die mit Videotechnik ausgestattet wurden, finden sich Hinweisschilder, die auf die Kameras aufmerksam machen und weitergehende Informationen etwa zur Datenverarbeitung geben.

Die Videotechnik kann dazu beitragen, Störungen vorzubeugen und im Ernstfall eine schnelle Aufklärung zu ermöglichen. Sicherheitsmaßnahmen wie diese helfen dabei, dass sich alle Menschen in den Gebäuden der Stadt Neuss sicher und gut aufgehoben fühlen. Um das zu erreichen verfügt die Stadt Neuss bereits seit vielen Jahren über ein umfangreiches Sicherheits- und Notfallmanagement, das aus baulichen, technischen und organisatorischen Elementen besteht. Mitarbeitende werden regelmäßig in deeskalierendem Verhalten und Selbstschutz geschult, und während der Sprechzeiten ist ein Sicherheitsdienst im Haus.

Konkret wird die Videotechnik an den folgenden Standorten eingesetzt:

•    Rathaus einschließlich der Eingänge 1 bis 5 sowie Rathaus Promenade (Eingangsbereich)
•    Stadtbibliothek einschließlich der Eingänge Rheinstraße 18 und Rheinwallgraben 17
•    RomaNEum (Eingangs- und Cafébereich)
•    Clemens-Sels-Museum (Eingangsbereiche)
•    Stadtgrün, Bergheimer Straße 67a (Eingangsbereich sowie Seiteneingang)
•    Übergangswohnheim, Bergheimer Straße 250 (Eingangs- und Außenbereiche im Zugangsbereich)