29. Juni 2026

Änderungen bei Hunde- und Grundsteuer ab Juli 2026

Steuerbescheide werden in den ersten beiden Juliwochen verschickt

Der Rat der Stadt Neuss hat in seiner Sitzung vom 13. März 2026 zwei Steueranpassungen für das Neusser Stadtgebiet beschlossen: die Erhöhung der Hundesteuer sowie die Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B. Ziel beider Beschlüsse ist es, die finanzielle Stabilität der Stadt Neuss zu sichern und ihr zugleich weiterhin Investitionen in die Lebensqualität in Neuss zu ermöglichen.

Erhöhung der Hundesteuer ab Juli 2026 

Die Änderung bei der Hundesteuer tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft. Für einen gehaltenen Hund steigt der Jahresbetrag von bisher 79 Euro auf künftig 96 Euro pro Kalenderjahr. Die Hundesteuer für einen Hund war zuletzt im Jahr 2012 angehoben worden – die Anpassung erfolgt damit nach über einem Jahrzehnt.

Die Hundesteuer für zwei oder mehr gehaltene Hunde wurde zuletzt am 1. Januar 2023 erhöht. Für diesen Bereich ergeben sich durch den aktuellen Ratsbeschluss keine weiteren Änderungen.

Die entsprechenden Steuerbescheide werden ab dem 10. Juli 2026 an die betroffenen Hundehalter*innen versandt. Fragen zur Hundesteuer beantwortet gerne das Steueramt der Stadt Neuss.

Anhebung des Grundsteuer-B-Hebesatzes rückwirkend zum 1. Januar 2026

Ebenfalls beschlossen wurde die Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B. Der neue Hebesatz beträgt 800 Prozentpunkte und gilt rückwirkend zum 1. Januar 2026. Die Anpassung betrifft ausschließlich die Grundsteuer B, die auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben wird.

Nach aktuellen Berechnungen führt die Anpassung zu zusätzlichen Einnahmen von rund 10,7 Millionen Euro jährlich. Für Eigentümer*innen von Wohnimmobilien kann sich dadurch eine höhere Grundsteuer ergeben. Nach ersten Beispielrechnungen bedeutet dies für typische Wohnimmobilien in Neuss im Durchschnitt etwa 10 bis knapp 20 Euro mehr pro Monat. Wie hoch die Belastung tatsächlich ausfällt, hängt jedoch vom jeweiligen Grundstück, der Bebauung und dem individuellen Grundsteuermessbetrag ab.

Der neue Hebesatz orientiert sich am Niveau vieler vergleichbarer Großstädte in Nordrhein-Westfalen, in denen Grundsteuer-Hebesätze häufig zwischen etwa 750 und über 900 Prozentpunkten liegen.

Die angepassten Grundsteuerbescheide werden ab dem 3. Juli an die Grundstückseigentümer*innen im Stadtgebiet versandt. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter*innen des Steueramts der Stadt Neuss gerne zur Verfügung.