Hilfe statt Verdrängung: Neuer Tagesaufenthalt „StattRaum“ für obdachlose Menschen in Neuss
Obdachlose Menschen gehören zum Stadtbild jeder größeren Stadt. Auch in Neuss gibt es Menschen, die keinen festen Wohnsitz haben, sich in schwierigen Lebenslagen befinden oder auf Unterstützung angewiesen sind. Wichtig ist dabei: Obdachlosigkeit allein ist keine Störung. Viele betroffene Menschen verhalten sich unauffällig und nutzen den öffentlichen Raum wie andere Menschen auch.
Zu Konflikten kann es jedoch kommen, wenn konkrete Beeinträchtigungen entstehen – etwa durch aggressives Betteln, Trinkgelage, lautes Grölen, Anpöbeln, Belästigungen oder andere Störungen im öffentlichen Raum. Die Straßenordnung der Stadt Neuss setzt hierfür klare Grenzen. Unzulässig ist insbesondere ein Verhalten, das andere mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt. Dazu zählen ausdrücklich auch Störungen in Verbindung mit Alkohol- oder Drogenkonsum, etwa durch Grölen, Anpöbeln oder herumliegende Flaschen und Gläser.
Klare Regeln und Hilfe
Die Stadt Neuss verfolgt deshalb einen Ansatz, der klare Regeln mit konkreter Hilfe verbindet. Menschen in schwierigen Lebenslagen sollen nicht einfach von einem Ort zum nächsten verdrängt werden. Zugleich muss der öffentliche Raum für alle nutzbar bleiben – für Passantinnen und Passanten, Anwohnende, Kinder und Jugendliche, Kundinnen und Kunden sowie die Händlerschaft.
Mit dem neuen Tagesaufenthalt „StattRaum“ an der Adolf-Flecken-Straße hat die Stadt Neuss daher ein weiteres niedrigschwelliges Hilfsangebot für obdachlose Personen geschaffen. Die Einrichtung wird von der Caritas Sozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH betrieben. Stadt und Caritas arbeiten bereits beim bestehenden Tagesaufenthalt „Café Ausblick“ an der Breite Straße 105 zusammen.
Der „StattRaum“ ergänzt das bestehende Hilfesystem um einen Ansatz, der in Neuss bislang neu ist: Anders als in vielen anderen Einrichtungen ist dort kontrollierter Alkoholkonsum in Maßen erlaubt. Damit sollen auch Menschen erreicht werden, die andere Hilfsangebote bislang nicht oder nur schwer angenommen haben. Ziel ist es, geschützte Aufenthaltsräume bereitzustellen, Menschen in akuten Krisen zu stabilisieren und ihnen Wege in weiterführende Hilfen aufzuzeigen.
Die Angebote für Betroffene umfassen unter anderem Aufenthaltsmöglichkeiten, sanitäre Einrichtungen, Dusch- und Waschmöglichkeiten, warme Mahlzeiten beziehungsweise Verpflegung, soziale Beratung sowie Unterstützung durch Streetworkerinnen und Streetworker, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Auch eine medizinische Grundversorgung kann vermittelt oder angeboten werden.
Der „StattRaum“ ist montags bis freitags von 10 bis 14 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeiten sind auch auf die Schulzeiten abgestimmt. Bereits im vergangenen Jahr wurden die Öffnungszeiten des bestehenden Tagesaufenthalts „Café Ausblick“ angepasst, der bis 16 Uhr öffnet. Nach Schließung der Tagesaufenthalte steht Betroffenen die “Hin- und Herberge” bis zum nächsten Morgen als Anlaufstelle zur Verfügung.
Transparenz und Austausch mit Nachbarschaft und Innenstadtakteuren
Vor der offiziellen Eröffnung des neuen Tagesaufenthalts hat die Stadt Neuss die Anwohnerschaft zu einer Informationsveranstaltung mit Besichtigung der Einrichtung eingeladen. Auch die Mitglieder des Sozialausschusses haben den „StattRaum“ besucht und sich vor Ort über das Konzept informiert.
Darüber hinaus wurde die Einrichtung Vertreterinnen und Vertretern der Händlerschaft, des Handelsverbandes, der Industrie- und Handelskammer sowie Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhabern aus der Neusser Innenstadt vorgestellt. Bei einem gemeinsamen Stadtrundgang mit Vertreten der Stadt Neuss - darunter auch der Bürgermeister sowie Beigeordnete und Amtsleitungen - und der Kreispolizeibehörde wurden zudem die Gesamtlage in der Innenstadt, bestehende Herausforderungen im öffentlichen Raum sowie die neuen und bestehenden Hilfsangebote erörtert.
Der Stadt Neuss ist wichtig, die berechtigten Anliegen von Anwohnerschaft, Bürgerschaft und Händlerschaft ernst zu nehmen. Der „StattRaum“ ist deshalb nicht nur ein zusätzliches Hilfsangebot für obdachlose Menschen, sondern auch Teil eines abgestimmten Vorgehens, um die Situation in der Innenstadt geordnet, transparent und sozial verantwortlich zu begleiten.
An wen kann man sich wenden?
Wenn es im öffentlichen Raum zu konkreten Störungen kommt oder man hilfsbedürftige Personen antrifft, können Stadt, Kommunaler Service- und Ordnungsdienst oder Polizei einschreiten. Dabei können betroffene Menschen auch auf bestehende Hilfsangebote wie den „StattRaum“, das „Café Ausblick“ oder die “Hin- und Herberge” sowie weitere Angebote von Stadt und Sozialverbänden hingewiesen werden. Ziel ist nicht die bloße Verdrängung, sondern ein geordnetes Vorgehen, das Hilfe anbietet und zugleich Rücksicht auf die berechtigten Interessen von Bürgerschaft, Nachbarschaft und Händlerschaft nimmt.
Bei konkreten Störungen im öffentlichen Raum kann der Kommunale Service- und Ordnungsdienst der Stadt Neuss (KSOD) unter 02131 90-3203 kontaktiert werden. Erreichbar ist der Dienst in der Regel montags bis freitags tagsüber sowie bei Sonderdiensten.
Die Polizei Rhein-Kreis Neuss ist unter 02131 3000 erreichbar. In akuten Gefahrensituationen oder Notfällen gilt immer der Polizeinotruf 110.
Kurz erklärt
Obdachlosigkeit allein ist keine Störung.
Einschreiten kann erforderlich werden, wenn Menschen andere belästigen, bedrohen, anpöbeln oder den öffentlichen Raum erheblich beeinträchtigen.
Die Straßenordnung setzt klare Regeln.
Die Straßenordnung setzt klare Regeln und biete die Möglichkeit, bei Störungen, Belästigungen, etc. einzugreifen.
Hilfe hat Vorrang vor Verdrängung.
Mit „StattRaum“, „Café Ausblick“ und der “Hin- und Herberge” sowie weiteren Hilfsangeboten gibt es konkrete Anlaufstellen für betroffene Menschen.
Bei Störungen gibt es klare Ansprechpartner.
KSOD: 02131 90-3203 (montags bis freitags tagsüber sowie bei Sonderdiensten)
Polizei: 02131 3000
Notruf: 110 bei akuter Gefahr.