Gesamtabschluss und Beteiligungen

Die Stadt Neuss wird bei der Bereitstellung von öffentlichen Leistungen von kommunalen Unternehmen und Einrichtungen unterstützt.

Durch die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf diese Unternehmen und Einrichtungen kann die zweckmäßige und wirtschaftliche Bereitstellung kommunaler Leistungen gewährleistet werden, da Vorteile verschiedener Rechts- und Organisationsformen in unterschiedlichen betriebs- und volkswirtschaftlichen Bereichen wie z.B. der Beteiligung Dritter, der Stellung im Wettbewerb, der Finanzierung, der Besteuerung etc. genutzt werden.

Das Aufgabenspektrum der verselbstständigten Einheiten der Stadt Neuss umfasst zahlreiche Bereiche der Daseinsvorsorge in den kommunalen Aufgabenfeldern Ver- und Entsorgung, Verkehrsinfrastruktur, öffentlicher Personennahverkehr, Wohnraumversorgung und -bewirtschaftung, Gesundheit und Pflege, Erziehung, Betrieb von Sportstätten sowie der Förderung von Wirtschaft, Tourismus, Messe- und Kongresswesen.

Aufgrund der zunehmenden Bedeutung kommunaler Unternehmen und Einrichtungen für die öffentliche Aufgabenwahrnehmung ist mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) neben dem Jahresabschluss der Kernverwaltung jährlich zum Stichtag 31. Dezember ein Gesamtabschluss aufzustellen.
Dieser umfasst analog zum Konzernabschluss privatwirtschaftlicher Konzerne alle an der gemeinschaftlichen Erfüllung des öffentlichen Zwecks beteiligten Einheiten und legt Rechenschaft über die tatsächliche Aufgabenerledigung und die wirtschaftliche Gesamtsituation innerhalb des kommunalen Konzerns.

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