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Digitaler Bauantrag über das Bauportal NRW

Aktuell startet das Amt für Bauberatung und Bauordnung in einem ersten Schritt mit der digitalen Annahme von Bauanträgen. Derzeit besteht nur die Möglichkeit der digitalen Übermittlung von Antragsformularen.

Dafür wird das vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zur Verfügung gestellte Bauportal.NRW genutzt, für den zentralen elektronischen Antragsprozess. Sie können den Antrag über den Antragsassistenten stellen.

Eine Vorrausetzung ist die Registrierung und Identifizierung beim Servicekonto.NRW

Bitte beachten Sie, dass die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Neuss die Bauvorlagen nur papierbasiert entgegennimmt. Ihr Antrag gilt erst dann als eingegangen, wenn auch die Bauvorlagen der Bauaufsichtsbehörde vorliegen. Hinsichtlich der Anzahl der Ausfertigungen gelten die Vorgaben der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO). Der Assistent erläutert Ihnen, welche Antragsinformationen Sie den Bauvorlagen bei der Einreichung beifügen müssen.

Was für eine Antragstellung über das Bauportal.NRW notwendig ist, entnehmen Sie bitte der folgenden Seite www.bauportal.nrw .

Wenn Sie eine Architektin, einen Architekten, eine Bauingenieurin oder einen Bauingenieur mit der Durchführung Ihres Bauvorhabens beauftragt haben, so sollte diese bzw. dieser den Antrag über das Bauportal.NRW stellen.
Soweit Sie nicht Bauherrin oder Bauherr sind, ist im Rahmen der Antragstellung eine Vollmacht der Bauherrschaft beizufügen.