18.03.2020 - Kneipen und Spielplätze geschlossen, Grundversorgung weiterhin offen

Stadt Neuss erlässt weitere Allgemeinverfügung auf Weisung des Landes NRW zur Bekämpfung des Corona-Virus

Die Stadt Neuss hat am Mittwoch, 18. März 2020, die Schließung von sämtlichen Einrichtungen verfügt, die nicht der Grundversorgung dienen. Weiterhin geöffnet bleiben der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau- und Gartenbaumärkte sowie Tierbedarfshandlungen und der Großhandel. Restaurants schließen um ab jetzt um 15 Uhr.

Für alle geöffneten Geschäfte gelten strenge Auflagen, wie etwa ein Sicherheitsabstand zwischen Personen von zwei Metern in Warteschlangen sowie zwischen Tischen und Stühlen. An Tische dürfen höchstens vier Personen sitzen.

Holger Lachmann, Beigeordneter und Leiter des Stabs für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Neuss, appelliert eindringlich an die Bevölkerung, soziale Kontakte zu vermeiden, die empfohlenen Sicherheitsabstände auch im Privaten einzuhalten und sich nach Möglichkeit zuhause aufzuhalten. Die Verfügung dient dem Schutz der Bevölkerung - insbesondere der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger und  Menschen mit Vorerkrankungen - und setzt den aktuellen Erlasses der Landesregierung um. Versammlungen sind untersagt, Veranstaltungen unterbleiben. Kneipen, Bars, Cafés, Wettbüros, Spiel- und Bolzplätze, Sportstätten sowie die öffentlichen Einrichtungen sind geschlossen. Die Stadtverwaltung führt heute und in den kommenden Tagen intensive Kontrollen zur Umsetzung durch. Das Rathaus ist für den Publikumsverkehr geschlossen, über Post, Telefon und Email jedoch weiterhin erreichbar.    

Unter diesem Link ist die Allgemeinverfügung vom 18.03.2020 im Detail nachlesbar:
https://www.neuss.de/rathaus/oeffentliche-bekanntmachungen/2020