22.03.2022 - Infos zum Neuss-Pass in Leichter Sprache

Neue Broschüre informiert für jeden verständlich über Vergünstigungen und Voraussetzungen

Mit dem Neuss-Pass erhalten Neusser*innen Vergünstigungen bei einigen städtischen und stadtnahen Einrichtungen. So wird zum Beispiel ein Besuch im Schwimmbad oder die Mitgliedschaft in der Stadtbibliothek günstiger. Über die Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen informiert jetzt auch eine neue Broschüre in Leichter Sprache. Diese ist an den Infotheken der Stadt und ihrer Einrichtungen sowie bei den Trägern und Verbänden der Behindertenhilfe erhältlich.
Wer Anspruch auf einen Neuss-Pass hat und was für einen Antrag nötig ist, ist auf der Homepage der Stadt Neuss unter www.neuss.de abrufbar. Die Informationen stehen dort in Alltagssprache und in Leichter Sprache zur Verfügung.
Leichte Sprache ist ein feststehender Begriff aus der Behindertenselbsthilfe, der das Ziel verfolgt, komplexe Inhalte sprachlich und gestalterisch so aufzubereiten, dass sie für alle Menschen zugänglich, also lesbar und verständlich, werden. Sie fördert die Zugänglichkeit von Informationen und unterstützt Menschen in ihrer gleichberechtigten Teilhabe, zum Beispiel, wenn Sie nicht so gut lesen können, Lernschwierigkeiten haben oder wenig Deutsch verstehen.
Auf der Homepage der Stadt Neuss unter www.neuss.de sind Informationen zu vielen weiteren Themen in Leichter Sprache verfügbar.

(Stand: 22.03.2022/Spa)