23. Oktober 2025

Start des Bewohnerparkens im Dreikönigenviertel

Einjährige Testphase beginnt am 1. November 2025

Um den Parkdruck für Anwohner*innen zu verringern und den Suchverkehr zu reduzieren, richtet die Stadt Neuss zum 1. November 2025 ein Bewohnerparkgebiet im Dreikönigenviertel ein. Nach der frühzeitigen Einbindung der Anwohner*innen im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung im November 2024, hatte der Rat der Stadt Neuss am 16. Mai 2025 die Einführung des Bewohnerparkgebietes als ergebnisoffene Testphase für ein Jahr beschlossen. Anwohner*innen können ab sofort die erforderlichen Parkausweise online beantragen.

Derzeit verteilt die Verwaltung entsprechende Bürgerinformationen im Dreikönigenviertel. Auf neuss.de ist zudem eine Liste der betreffenden Straßen sowie weitere Informationen zu finden.

Mit Beginn der Testphase darf auf allen öffentlichen Parkplätzen innerhalb des ausgewiesenen Bereichs mit einem Bewohnerparkausweis B geparkt werden. Für Fahrzeuge ohne entsprechenden Ausweis gilt werktags zwischen 7 und 19 Uhr mit ausgelegter Parkscheibe eine maximale Parkdauer von zwei Stunden. Außerhalb dieser Zeiten können die Parkflächen weiterhin von allen Verkehrsteilnehmer*innen genutzt werden. 

Die Gebühr für den Bewohnerparkausweis B beträgt 12 Euro für die gesamte einjährige Testphase. Beantragen können ihn Bewohner*innen,
•    die mit Erstwohnsitz im betroffenen Gebiet gemeldet sind,
•    über einen gültigen Führerschein verfügen und
•    auf die ein Kraftfahrzeug zugelassen ist.

Auch Bewohner*innen, die ein ihnen dauerhaft überlassenes Fahrzeug nutzen, können den Ausweis beantragen, sofern sie die Nutzung entsprechend nachweisen.

Die Beantragung des Bewohnerparkausweises ist online unter www.neuss.de/parken sowie vor Ort beim Amt für Verkehrsangelegenheiten, Rheinstraße 18, 41460 Neuss, möglich.