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Termine und Fristen in der Übersicht

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht aller wichtigen Fristen und Termine.

  • 26. April 2021 bis zum 05. Mai 2021
    In diesem Zeitraum werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt.
  • 05. Mai 2021 bis zum 28. Mai 2021, 18 Uhr
    In diesem Zeitraum werden Briefwahlunterlagen ausgestellt.
  • 10. Mai 2021 bis 14. Mai 2021
    In diesem Zeitraum gibt es die Möglichkeit der Einsichtnahme und eines Einspruchs gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses.
  • 18. Mai 2021
    Bis zu diesem Tag können sich Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie müssen ihre Wahlberechtigung gegenüber dem Wahlamt nachweisen (z.B. Einbürgerungsurkunde).
    Hier gelangen Sie zum Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis.
  • 30. Mai 2021 – Wahlsonntag
    • Von 08:00 bis 18:00 Uhr – Stimmabgabe
    • bis 15:00 Uhr – Beantragung von Wahlscheinen in besonderen Fällen (z.B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung)
    • 16:00 Uhr – Spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe im Wahlamt oder Einwurf in den Hausbriefkasten am Haupteingang des Rathauses. Die Leerung des Briefkastens erfolgt fristgerecht um 16:00 Uhr.
    • nach 18:00 Uhr Ermittlung, Feststellung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses.

Das Wahlamt (Rathaus, Markt 2, Eingang 3 – Passage) hat ab dem 05. Mai 2021 wie folgt geöffnet:

Montags bis Mittwochs von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstags von 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr

Freitag, den 28. Mai 2021 von 08:00 bis 18:00 Uhr
Samstag, den 29. Mai 2021 von 08:30 bis 12:00 Uhr, jedoch nur für die Ersatzausstellung nicht zugegangener Wahlscheine.