
Bereitschafts- und Pflegefamilien gesucht
Infoveranstaltung am Donnerstag, 22. Mai 2025, 19 Uhr | Rathaus, Weitz-Zimmer (U.214/217)
Das Jugendamt der Stadt Neuss sucht weiterhin dringend nach Bereitschafts- und Pflegefamilien, die Kindern ein liebevolles Zuhause bieten können. In einer Online-Informationsveranstaltung am Donnerstag, 22. Mai 2025, informieren Fachberater*innen der Familiären Bereitschaftsbetreuung sowie des Pflegekinderdienstes zu dem Thema.
In der Informationsveranstaltung werden Fragen rund um die Aufnahme eines Bereitschafts- oder Pflegekindes, die rechtlichen Grundlagen, das Bewerbungsverfahren sowie die finanzielle Aufwandsentschädigung besprochen. Eine pädagogische Ausbildung ist keine Voraussetzung. Gerne stehen die Mitarbeiter*innen darüber hinaus für ein persönliches Informationsgespräch zur Verfügung.
Bereitschaftsfamilien bieten Säuglingen und Kindern bis zu zehn Jahren vorübergehend einen Platz in ihrer Familie an, wenn ein Verbleib im elterlichen Haushalt aufgrund einer akuten Krise (zunächst) nicht möglich ist. Pflegefamilien hingegen nehmen Kinder und Jugendliche langfristig in ihrer Familie auf und begleiten ihre Entwicklung. Die Kinder in Bereitschafts- und Pflegefamilien benötigen viel Zeit, Geduld, Liebe und Annahme. Durch ihr Engagement und ihre Bereitschaft, den Kindern einen Platz in ihrer eigenen Familie zu geben, leisten diese Familien einen unschätzbaren gesellschaftlichen Beitrag bei der Erfüllung dieser herausfordernden, aber wertvollen Aufgabe.
Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 22. Mai 2025 von 19 bis 20.30 Uhr im Weitz-Zimmer des Neusser Rathauses (U.214/217 Rathauspassage, gegenüber Eingang des Bürgeramtes) statt. Eine vorherige Anmeldung bei Frau Rendelsmann ist erforderlich. Diese kann telefonisch unter 02131 905189 oder per E-Mail an alexandra.rendelsmann@stadt.neuss.de erfolgen. Für vorherige Rückfragen können Sie sich an Frau Rendelsmann oder Frau Kriescher 02131 905169 als Sachgebietsleiterinnen des Pflegekinderdienstes und der Familiären Bereitschaftsbetreuung des Jugendamtes wenden.