
Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl
Einreichung bis spätestens 7. Juli 2025, 18 Uhr möglich
Für die Kommunalwahl am 14. September 2025 ruft die Stadt Neuss zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Rates der Stadt Neuss in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten sowie die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin auf. Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 7. Juli 2025, 18 Uhr beim Wahlamt der Stadt Neuss, Markt 2, 41460 Neuss eingereicht werden.
Es wird empfohlen die Wahlvorschläge nach Möglichkeit frühzeitig einzureichen. so können etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden. Für die Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke werden im Wahlamt der Stadt Neuss während der allgemeinen Öffnungszeiten bereitgehalten und gemäß Kommunalwahlordnung auf Anforderung bei glaubhaft gemachtem Bedarf kostenlos ausgegeben.
Nutzen Sie ebenfalls gerne die Parteienkomponente des Votemanagers unter https://www.votemanager.de/parteienkomponente. Die notwendigen Vordrucke können Sie in der Parteienkomponente ausfüllen und zum Ausdrucken herunterladen. Außerdem können Sie die Daten auf einem externen Datenträger speichern und dem Wahlamt zusätzlich zu den ausgedruckten Vordrucken auf dem Datenträger einreichen.
Bei Fragen steht das Wahlamt der Stadt Neuss gerne zu Verfügung: wahlamt@stadt.neuss.de