Leichte Sprache - Mann liest ein Buch und freut sich

Wohn-Geld

Informationen in Leichter Sprache

Miete.

Wohn-Geld ist eine Hilfe vom Amt.
Die Hilfe ist für Menschen mit wenig Geld.
Sie bekommen Geld für Ihre Wohnungs-Kosten.
Wenn Sie selbst nicht genug Geld haben.

Selbstbestimmung: Wohnen.

Zum Beispiel:

  • Für Ihre Miet-Wohnung
  • Für Ihre eigene Wohnung
  • oder für Ihr eigenes Haus.

Es gibt 2 Arten von Wohn-Geld:

  1. Frau sitzt im Wohnzimmer.
    Miet-Zuschuss:
    Wenn Sie eine Wohnung mieten.
    Oder wenn Sie ein Zimmer mieten.
  2. Eine Frau im Rollstuhl beantragt ein Papier im Amt.
    Lasten-Zuschuss:
    Wenn Sie ein eigenes Haus haben.
    Oder eine eigene Wohnung.

Wenn Sie Wohn-Geld wollen,
müssen Sie einen Antrag beim Amt stellen.

Welche Papiere brauche ich dafür?

Amt.

Sie müssen uns diese Papiere schicken
oder bei der Wohn-Geld-Stelle abgeben:

  • Link.

    Wohn-Geld-Antrag

    Sie bekommen den Wohn-Geld-Antrag im Amt.
    Oder im Internet:

    Eine Person unterschreibt ein Papier.
    Eine Frau im Rollstuhl beantragt ein Papier im Amt.

    Sie müssen den Antrag

    1. ausfüllen
    2. ausdrucken
    3. unterschreiben.
  • Computer.

    Einkommens-Nachweis

    Sie bekommen den Einkommens-Nachweis im Amt.
    Oder im Internet:

    Einkommens-Nachweis

    Sie müssen den Nachweis ausdrucken.
    Ihr Chef oder Ihre Chefin muss den Nachweis ausfüllen.

  • Wohn-Vertrag.

    Bescheinigung von Ihrem Vermieter

    Die Bescheinigung vom Vermieter oder der Vermieterin
    bekommen Sie im Amt oder im Internet:

    Bescheinigung vom Vermieter

    Sie müssen die Bescheinigung ausdrucken.
    Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin
    muss die Bescheinigung ausfüllen.
    Und die Bescheinigung unterschreiben.

  • Bescheinigung.

    Nachweis über die Miet-Zahlung

    Das ist zum Beispiel:

    • Ihre letzte Miet-Bescheinigung.
    • Oder Ihr Konto-Auszug.
    Banküberweisung.

    Wichtig:
    Auf dem Nachweis muss stehen:

    • Wann Sie das letzte Mal Miete gezahlt haben.
    • Wie viel Miete Sie gezahlt haben.

Bekomme ich Wohn-Geld?

Angehörige.

Ob Sie Wohn-Geld bekommen,
hängt zum Beispiel davon ab:

Persönliches Budget ist Geld vom Amt für Menschen mit Behinderung.
  • Wie viele Personen im Haushalt leben.
  • Wie viel Geld Sie verdienen.
  • Wie viel Miete Sie zahlen.

Ihre persönliche Situation ist auch wichtig.
Wir prüfen Ihre persönliche Situation.

Miete.

Dann bekommen Sie von uns eine Nachricht,
ob Sie Wohn-Geld bekommen.

Zwei Personen bei einer Beratung.

Wichtig:
Bitte gehen Sie zur Wohn-Geld-Stelle:

  • Wenn Sie wissen wollen,
    ob Sie Wohn-Geld bekommen können.
  • Wenn Sie eine Beratung brauchen.
  • Wenn Sie Ihren Antrag abgeben wollen.

Mehr Infos stehen unter der Überschrift:
Wie kann ich den Antrag stellen?

Wohn-Geld-Rechner

Eine Frau zeigt einer anderen Frau etwas am Computer.

Sie wollen selbst prüfen,
ob Sie Wohn-Geld bekommen können?

Computer.

Dafür gibt es einen Wohn-Geld-Rechner im Internet.
Er ist vom Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung.

Link.

Wichtig:
Sie müssen dabei nicht Ihren Namen sagen.

Wohn-Geld-Rechner

Wie kann ich den Antrag stellen?

Amt.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
Sie können die nötigen Papiere

  1. Zwei Personen bei einer Beratung.

    Persönlich bei der Wohn-Geld-Stelle abgeben.

    Das ist unsere Adresse:

    Wohn-Geld-Stelle
    Promenadenstraße 43 – 45
    41460 Neuss

    Tür, auf der steht: Öffnungszeiten

    Öffnungs-Zeiten:

    Montag – Mittwoch
    8 – 16 Uhr
    Donnerstag
    13 – 18 Uhr
    Freitag
    8 – 12:30 Uhr

    Wichtig:
    Sie können dafür einen Termin machen.

    Telefon.

    Rufen Sie uns an.
    Telefon-Nummer:
    02 13 1 – 90 64 16
    oder:
    02 13 1 – 90 64 17

    E-Mail.

    Oder schicken Sie eine E-Mail:
    wohngeldstelle@stadt.neuss.de

  2. Brief mit Umschlag.

    Mit der Post schicken

    Schicken Sie Ihren Antrag mit allen Papieren
    an die Adresse:
    Wohngeldstelle der Stadt Neuss
    Promenadenstraße 43 – 45
    41460 Neuss

  3. Link.

    Über den Wohn-Geld-Rechner im Internet senden.

    Sie können den Antrag über
    den Wohn-Geld-Rechner stellen.
    Sie können ihn dann über das Internet an uns senden.

    Wohn-Geld-Rechner

Muss ich persönlich ins Amt kommen?

Brief mit Umschlag.

Nein.
Sie müssen nicht persönlich vorbei kommen.
Sie können Ihren Antrag auch mit der Post schicken.

Zwei Personen bei einer Beratung.

Aber machen Sie bitte einen Termin mit uns aus:

  • Wenn Sie zum 1. Mal Wohn-Geld beantragen.
  • Oder wenn Sie Fragen zum Antrag haben.

Ein persönliches Gespräch kann oft helfen.

Mehr Infos stehen unter der Überschrift:
Wie kann ich den Antrag stellen?

Wie lange dauert das Bearbeiten vom Antrag?

Kalender mit 31 Tagen.

Wir brauchen für das Bearbeiten
ungefähr 6 bis 8 Wochen.

Dann erfahren Sie,
ob Sie Wohn-Geld bekommen.

Wo stehen die Gesetze zum Wohn-Geld?

Gesetzbuch.

Die Regeln zum Wohn-Geld
stehen im Wohn-Geld-Gesetz.

Die Abkürzung dafür ist: WoGG.

Link.

Wohn-Geld-Gesetz